Ein charakteristisches Element des deutschen Erbrechts: der Pflichtteil
Die Regelungen zum Erben unterscheidet sich von Land zu Land. In bestimmten Regionen gibt es die Pflichtteilsrecht. Sie setzt fest, dass beispielsweise der Eheliche Partner und die direkten Abkömmlinge - leibliche und adoptierte Kinder, Nachfahren – gesetzlich berechtigt sind. Sie erhalten vom Erbe daher auch einen Teil, sollten sie im Testament